HAUS- und SPIELORDNUNG des Golf Course Bonn Stand 01.01.21 1. Spielberechtigung Die Berechtigung zum Spielen auf dem Golfplatz, sowie zur Nutzung aller Übungseinrichtungen des Golf Course Bonn setzt ein gültiges Spielrecht sowie eine gültige private Haftpflichtversicherung voraus.
2. Sicherheit von Spielern, Platzarbeitern und Benutzern öffentlicher Wege Für die Sicherheit der Spieler und der Platzarbeiter ist gegenseitige Verständigung unabdingbare Voraussetzung. Bitte nehmen Sie Ruf- und/oder Zeichenkontakt mit anderen Spielern oder den Platzarbeitern auf, damit keine Gefahrensituationen entstehen können. Achten Sie auf Benutzer öffentlicher Wege. Bitte haben Sie Verständnis, und warten Sie, bis die Greenkeeper ihre Arbeit unterbrechen oder Ihnen zu erkennen geben, dass Sie durchspielen können. Platzarbeiten haben Vorrang.
3. Platzpflege, Etikette Spuren im Bunker sind sorgfältig zu beseitigen. Ausgeschlagene Divots sind zurückzulegen und anzudrücken. Auf den Grüns verursachte Pitchmarken müssen sorgfältig ausgebessert werden. Caddywagen aller Art dürfen nicht über Vorgrüns und Abschläge, nicht zwischen Bunker und Grüns, nicht zwischen Wasserhindernissen und Grüns gezogen bzw. gefahren werden. Abfälle und Zigarettenschachteln sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu deponieren oder wieder mitzunehmen.
4. Golfausrüstung An einer Golfrunde können nur Spieler mit einer eigenen Ausrüstung teilnehmen. Das Spielen mehrerer Personen aus einer Golftasche ist untersagt. Ausnahme ist die Teilnahme an einem Turnier mit Partner. Hier ist die Anzahl der Schläger für beide Spieler auf maximal 14 Schläger begrenzt.
5. Kleiderordnung Die Spielberechtigung auf der Golfanlage ist abhängig von einem entsprechenden Erscheinungsbild. Strand- oder Turnhosen, Jogginganzüge, Leggins sowie mangelnde oder zu leichte Oberbekleidung sind nicht erwünscht und können zur Zurückweisung führen. Das Betreten des Restaurants und der Garderoben mit Metall-Spikes ist nicht gestattet. Das Clubhaus sollte nur mit gereinigten Schuhen betreten werden.
6. Meldepflicht Es ist keinem Spieler gestattet, ohne vorherige Anmeldung im Sekretariat und ohne zugeteilte Abschlagzeit den Platz zu bespielen. Abschlagzeiten können 4 Tage in Voraus angemeldet werden; Gäste unter Angabe des Heimatclubs. Jeder Spieler ist verpflichtet, sich im Sekretariat nach möglichen Sonderregeln für den jeweiligen Tag zu erkundigen. Das Sekretariat hat das Recht, Spieler zu 4er-Flights zusammenzufassen, falls der Spielbetrieb es erfordert. Die Anweisung der für den Spielverlauf zuständigen Mitarbeitern sind zu befolgen.
7. Spielgruppen, Durchspielen und Vorrecht auf dem Platz Eine Spielgruppe (Flight) umfasst maximal 4 Personen. Sofern nicht anders bestimmt, haben an Wochentagen Zweiballspiele den Anspruch, dass ihnen unaufgefordert Gelegenheit gegeben wird, jedes Dreiball- oder Vierballspiel zu überholen. An Wochenenden und Feiertagen sollten möglichst 4er-Flights gespielt werden. Dreiball- und Zweiballspiele verlieren ihr Durchspielrecht. Einzelspieler haben kein Platzrecht. Sie müssen jedes andere Spiel überholen lassen. Schnelleren Gruppen ist immer dann durch geeignete Zeichen Gelegenheit zum Durchspielen zu geben, sobald der eigene Flight den Anschluss auf den vorausspielenden Flight verloren hat oder mit der Ballsuche beginnen will. Die Spielbahnen sind in der vorgeschrieben Reihenfolge zu spielen. Das Abkürzen oder Auslassen eines oder mehrerer Löcher ist nicht gestattet, wenn dadurch andere Spieler gestört werden.
8. Zügiges Golfspiel Um allen Golfspielern ein ungehindertes Golfspielen zu ermöglichen, wird um ein zügiges Spiel gebeten. Spielverzögerungen, insbesondere längeres Ballsuchen, sind zu unterlassen. - Eine Spielrunde (zu viert) soll keinesfalls mehr als 4 Stunden 30 Minuten in Anspruch nehmen.
9. Probeabschläge, Probeschwünge Probeschwünge im Gelände sind grundsätzlich erlaubt. Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes durch Herausschlagen von Divots zu vermeiden. Wo dieses trotzdem erfolgt ist, sind die Divots wieder zurückzulegen und festzutreten. Probeschläge, die in der Absicht durchgeführt werden oder geeignet sind, die Rasenfläche der Abschläge zu berühren, sind nicht gestattet.
10. Driving Range / Rangebälle Das Spielen der Rangebälle ist nur auf der Driving Range gestattet. Am Ballautomaten gezogene Rangebälle sind zum einmaligen Gebrauch auf der Driving Range bestimmt. Rangebälle dürfen nicht eingesammelt werden. Diese Bälle dürfen nicht auf den Übungsgrüns benutzt, im Fahrzeug oder an anderer Stelle gelagert oder auf dem Golfplatz gespielt werden. Rangebälle sind Eigentum des Golf Course Bonn.
11. Haftung Die Benutzung der Golfanlage und ihrer Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Im Rahmen einer Haftpflicht sind alle Besucher der Golfanlage gegen bestimmte Gefahren versichert. Eine Haftung der Gut Großenbusch GbR über den vereinbarten Versicherungsumfang hinaus, ist ausgeschlossen.
12. Hausrecht Auf der gesamten Golfanlage (Clubhaus, Golfplatz, Driving Range, Parkplatz usw.) wird das Hausrecht durch die Gut Großenbusch GbR oder deren Beauftragte ausgeübt.
13. Sanktionen Verstöße gegen die in dieser Spielordnung aufgeführten Regeln, können – je nach Schweregrad der Zuwiderhandlung – zum Entzug der Spielerlaubnis auf dem Platz führen. - Die Festlegung des Zeitraums obliegt der Gut Großenbusch GbR. Wiederholtes Zuwiderhandeln kann zum Verlust des Spielrechts auf Dauer führen. Gäste und Mitglieder werden deshalb in ihrem eigenen Interesse um die Einhaltung der Regeln gebeten.
14. Sonstiges Unbeschadet der Pflicht jedes Golfers, die Etikette zu beherrschen, ist es auch unsere Pflicht, der Etikette und den Regeln auf dem Golfplatz Geltung zu verschaffen. Wir bitten alle Spieler, uns im Sinne unseres Sportes bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Alle Mitglieder, Gäste und sonstige Besucher werden gebeten mit ihrem Verhalten zu einer freundlichen und ruhigen Atmosphäre beizutragen.